Potthastweg 13, 32584 Löhne Tel: 05732- 68 18 996 Fax: 05732- 68 19 057 info@praxis-sinnvoll.de
Wir erklären Ihnen auf dieser Seite was für unterschiedliche Sprach- und Stimmstörungen existieren und woher diese stammen. Zudem erklären wir Ihnen genau, wie Sie logopädische Hilfe in Anspruch nehmen können. Wir möchten, dass Sie sich sicher bei uns fühlen und wissen, wovon geredet wird. Falls Sie weitere Fragen zu den Begriffen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und sich beraten zu lassen. Wir sind gerne für Sie da und helfen Ihnen weiter!
Wer verordnet logopädische Leistungen?
Logopädische Leistungen können nur nach ärztlicher Verordnung erbracht werden. Diese Verordnungen können von jedem niedergelassenen Arzt nach Vorgabe der Heilmittelrichtlinie ausgestellt werden, auch vom Allgemeinmediziner. Oft ist es jedoch ratsam dafür einen Facharzt aufzusuchen.
Bei kindlichen Sprach- und Sprechstörungen ist dies der Kinderarzt oder HNO-Arzt, bei Schluck- und Stimmstörungen der HNO-Arzt und bei neurologischen Sprach- und Sprechstörungen der Neurologe. Häufig wird an einen Phoniater und Pädaudiologen für eine weiterführende Diagnostik oder aber an ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum (SPZ) für eine allgemeine Entwicklungsdiagnostik überwiesen.
Rufen Sie uns gerne an, falls Sie Fragen zu diesen Informationen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Erklärungen von Stimmstörungen im Überblick
ESES / SES bei Komorbidität:
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